Kindertagespflege Oberallgäu
Professionelle Betreuung
in kleinen Gruppen
Gemeinsam spielen und lernen steht bei uns im Vordergrund. Wir bereiten die Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben und ein gutes Miteinander vor.
Kindertagespflege Oberallgäu
Gemeinsam spielen und lernen steht bei uns im Vordergrund. Wir bereiten die Kinder auf ein selbstbestimmtes Leben und ein gutes Miteinander vor.
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden und möchten vorher alle wichtigen Schritte und Bedingungen kennen? Wir freuen uns über Ihr Interesse und wollen Sie so gut wie möglich unterstützen. Auch wenn alles am Anfang etwas kompliziert und unübersichtlich erscheint, verlieren Sie bitte nicht den Mut! Wenn Sie erst alle Voraussetzungen erfüllen und starten, werden Sie schnell merken, wie sinnvoll und vielfältig Ihre neue Tätigkeit ist.
Gesetzliche Grundlage:
Kindertagespflegepersonen benötigen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie Kinder außerhalb deren Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Bezahlung und länger als drei Monate betreuen.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern. Die Anzahl der Kinder kann unter Berücksichtigung der räumlichen und familiären Verhältnisse in der Tagespflegefamilie verringert werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist fünf Jahre gültig, sofern nichts gegen die Eignung der Tagespflegeeltern spricht. Neben der regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildung ist die Zusammenarbeit mit der Vermittlungsstelle (wie z.B. die Information über wichtige Ereignisse und Veränderungen) Voraussetzung dazu.
Überprüfung der Eignung
Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden müssen Sie die unten aufgeführten Unterlagen beim Fachdienst Kindertagespflege einreichen.
Anschließend laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, um ihre persönliche und fachliche Eignung zu prüfen
Persönliche Eignung zeigen Sie dann, wenn Sie Freude an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern haben und über Kompetenzen wie Feingefühl im Umgang mit Kindern, Verlässlichkeit, emotionale Stabilität, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit verfügen.
Fachliche Fähigkeiten können Sie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, etwa zur Erzieher:in/ Kinderpfleger:in, nachweisen. Sind Sie keine pädagogische Fachkraft, müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit einen Abschluss als „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse (mindestens B2 Level) erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Abgeschlossene Schulausbildung (mind. Mittelschulabschluss) oder abgeschlossene Berufsausbildung
Medizinische Stellungnahme mit Merkblatt
Datenschutzerklärung
Bewerbungsbogen Kindertagespflegeperson
Masernschutz Bestätigung
Erweitertes Führungszeugnis
Bewerbungsgespräch mit dem Fachdienst Kindertagespflege
Pädagogische Ausbildung oder Grundqualifizierung zur Kindertagespflege
Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Die Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson umfasst 160 UE (Unterrichtseinheiten gilt 1 Stunde a 45 min.) nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aufgeteilt in 30 UE Einführung- und 130 UE Vertiefungsphase. Zusätzliche Tage die über den Fachdienst Kindertagespflege absolviert werden widmen sich dem Thema Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger vom Jugendamt, insbesondere werden hier Rechte und Pflichten besprochen und Kinderschutz. Diese Schulungen umfassen weitere ca. 30 Stunden.
Kursplan gesammt:
Curriculum nach DJI mit 160 UE: folgende Stunden sind darin impliziert:
Hospitation: 20 UE
Selbstlerneinheit 20 UE
120 UE Online und Präsents Tage
Weitere Unterrichtseinheiten vom LRA - Oberallgäu geschult:
Rechte und Pflichten: 6 UE
Schutzkonzept: 24 UE
Um einen Abschluss zur Kindertagespflege zu erreichen, dürfen nicht mehr als 10 Prozent fehlen. Zudem besteht der Abschluss aus einzelnen Leistungsnachweisen und dem Kolloquium.
Wenn Sie Interesse am Qualifizierungskurs haben wenden sie sich frühzeitig an den Fachdienst Kindertagespflege. Wir klären gemeinsam die Rahmenbedingungen.
Der nächste Kurs startet im Januar 2026. Durchgeführt wird dieser Kurs über Frau und Beruf.
Voraussetzungen für den Kurs
Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B2
Hauptschulabschluss oder Berufsabschluss
Teilnahme am online Informationsabend
Antrag für eine Pflegeerlaubnis
Um als Kindertagespflegeperson arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine aktuelle Pflegeerlaubnis.
Alle 5 Jahre muss diese neu beantragt werden. Bitte diesen Antrag ausfüllen an den Fachdienst Kindertagespflege senden.
Falls Sie neu im Landkreis starten möchten brauchen wir alle weiteren Dokumente, die Sie unter Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis finden.
Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.
Weiterführende Informationen zur Kindertagespflege